Allgemeine Geschäftsbedingungen der campus.swiss ag

Gültig ab 01.Dezember 2023

Parteien, Anwen­dungs­bere­ich, Grund­sätze
Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“) regeln das Ver­tragsver­hält­nis zwis­chen campus.swiss ag („campus.swiss“), einem Unternehmen der SWISS MARKETING (SMC), und den Teil­nehmenden. Die AGB gel­ten bei sämtlichen Ange­boten und find­en auf alle Ver­trags­beziehun­gen Anwen­dung.

Anmel­dun­gen
Anmel­dun­gen erfol­gen online über das dig­i­tale Anmelde­for­mu­lar auf www.campus.swiss und sind verbindlich. Bei Prü­fungsan­mel­dun­gen sind die geset­zten Anmelde­fris­ten gem. Prü­fungsauss­chrei­bung bindend.

Die Anmel­dung gilt für die gesamte Bil­dungs­dauer und die gesamten Bil­dungskosten. Die Teil­nehmenden­zahl pro Bil­dungsange­bot ist begren­zt. Im Falle ein­er Prü­fungsan­mel­dung gilt die Anmel­dung als verbindliche Rechts­grund­lage gemäss Prü­fung­sor­d­nung.

Die Anmel­dun­gen wer­den bestätigt und in der Rei­hen­folge des Ein­gangs berück­sichtigt. Teil­nehmende haben die Anmelde-bestä­ti­gung unverzüglich zu prüfen und allfäl­lige Fehler unmit­tel­bar zu melden.

campus.swiss behält sich bei Bedarf vor, mit Eig­nungsabklärun­gen festzustellen, ob die Teil­nehmenden die nöti­gen Voraus­set­zun­gen für das gewählte Ange­bot erfüllen. Bei Prü­fungsan­mel­dun­gen sind die im Zusam­men­hand mit der Zulas­sung vorgegebe­nen Unter­laden und Infor­ma­tio­nen gem. Prü­fung­sor­d­nung einzure­ichen.

Durch­führung, Absagen
Aus organ­isatorischen Grün­den behält sich campus.swiss vor, Aus­bil­dungsange­bote zeitlich zu ver­schieben, oder zusam­men­zule­gen, inhaltlich anzu­passen, den Durch­führung­sort zu ändern oder bei prozen­tualer Rück­er­stat­tung der Bil­dungskosten zu kürzen. Der Unter­richt find­et im Fer­nun­ter­richt, in den Räum­lichkeit­en der campus.swiss oder in Räum­lichkeit­en von Part­nern statt. Bei Änderun­gen und Ver­schiebun­gen wer­den die angemelde­ten Per­so­n­en rechtzeit­ig informiert. Online-Unter­richte wer­den aufgeze­ich­net. Aufze­ich­nun­gen dür­fen auss­chliesslich im Ein­ver­ständ­nis von campus.swiss zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Ver­ant­wor­tung für benötigte Infrastruktur/Hilfsmittel (z.B. Lap­top, Kam­era, Head­set, etc.) obliegt bei den Teil­nehmenden. Diese wird im Rah­men der Ange­bot­sauss­chrei­bun­gen jew­eils aufge­führt.

Fällt eine Kursleitung aus, kann campus.swiss einen Kursleit­er­wech­sel vornehmen oder eine Stel­lvertre­tung ein­set­zen. campus.swiss behält sich das Recht vor, den Unter­richt im Klassen­z­im­mer zu densel­ben Kon­di­tio­nen in Fer­nun­ter­richt umzuwan­deln, wenn die Durch­führung des Unter­richts im Klassen­z­im­mer nicht aufrechter­hal­ten wer­den kann, z.B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe. campus.swiss behält sich weit­er vor auf­grund ungenü­gen­der Teil­nehmenden­zahlen und ander­er, von campus.swiss nicht zu vertre­tender Gründe, ein Bil­dungsange­bot absagen. Bere­its bezahlte Gebühren wer­den bei ein­er Absage vol­lum­fänglich zurück­er­stat­tet. Weit­erge­hende Ansprüche der Teil­nehmenden, ins­beson­dere Schaden­er­satzansprüche sind aus­drück­lich aus­geschlossen.

Aus­ge­fal­l­ene Lek­tio­nen wer­den grund­sät­zlich nachge­holt, falls der Aus­fall durch die campus.swiss oder ihre beauf­tragten Per­so­n­en verur­sacht wurde. Die Erstat­tung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nach­holter­mi­nen entste­hen kön­nen, wird wegbedun­gen. Durch Teil­nehmende ver­säumte Lek­tio­nen kön­nen nicht nachge­holt wer­den. Auf­grund von ver­säumten Lek­tio­nen erfol­gt keine Rück­er­stat­tung von Kosten.

Aus dem Nichter­re­ichen von Lernzie­len/-erfolg kön­nen Teil­nehmende keine Rechte ableit­en, ins­beson­dere keine Rück­er­stat­tung von Gebühren.

Rück­tritt, Abmel­dun­gen
Innert 5 Arbeit­sta­gen nach Ver­tragsab­schluss kann bei Bil­dungsange­boten die Anmel­dung ohne Kosten­folge und ohne Angabe von Grün­den mit eingeschrieben­em Brief wider­rufen wer­den (als Ein­gangs­da­tum gilt der Post­stem­pel). Ein Wieder­ruf ist jedoch nur zuläs­sig, sofern dieser bis 30 Tage vor Bil­dungs­be­ginn (erster Unter­richt­stag) eines Bil­dungsange­botes bei campus.swiss ein­trifft.

Abmel­dun­gen sind schriftlich via Ein­schreiben an campus.swiss zu richt­en. Bei Abmel­dun­gen, die mehr als 30 Tage vor Bil­dungs­be­ginn bei uns ein­tr­e­f­fen (als Ein­gangs­da­tum gilt der Post­stem­pel), ver­rech­nen wir eine Bear­beitungs- bzw. Rück­tritts­ge­bühr von CHF 250.-. In den let­zten 30 Tagen vor Bil­dungs­be­ginn ist ein Wider­ruf bzw. eine Abmel­dung grund­sät­zlich aus­geschlossen und es wer­den die gesamten Bil­dungskosten fäl­lig. Gerne akzep­tieren wir ohne zusät­zliche Kosten eine:n Ersatzteilnehmer:in. Im Falle von mehrse­mes­tri­gen Bil­dungsange­boten wer­den die gesamten Kosten für die erste Peri­ode (z.B. Semes­ter) fäl­lig. Ein Rück­tritt von Zer­ti­fikat­sprü­fun­gen erfol­gt gem. Prü­fung­sor­d­nung.

Rück­tritte nach Bil­dungs­be­ginn sind nicht möglich, sofern das Bil­dungsange­bot nicht über mehrere Semes­ter andauert. Die Kosten für das Bil­dungsange­bot wer­den in diesem Fall nicht zurück­er­stat­tet, bzw. sind zur Zahlung fäl­lig. Ein Rück­tritt aus einem mehrse­mes­tri­gen Bil­dungsange­bot kann per Ende eines Semes­ters erfol­gen. Er muss mit eingeschrieben­em Brief (als Ein­gangs­da­tum gilt der Post­stem­pel) min­destens 30 Tage vor Semes­terende mit­geteilt wer­den. Andern­falls wer­den die Kosten für das näch­ste Semes­ter in Rech­nung gestellt und sind geschuldet. Bei einem Rück­tritt aus wichtigem Grund kön­nen beson­dere Regelun­gen gel­ten.

campus.swiss behält sich vor, Forderun­gen von Drit­ten (z.B. Über­nach­tung, Verpfle­gung, Reise, Lizen­zen für LMS, E‑Books, etc.) zuzüglich zur Rück­tritts­ge­bühr zu ver­rech­nen. Eine Umbuchung entspricht ein­er Abmel­dung. Die Bes­tim­mungen für Abmel­dun­gen gel­ten entsprechend für Umbuchun­gen. Das Nicht­bezahlen von Bildungs‑, Prü­fungs- oder Zer­ti­fizierungskosten gilt nicht als Abmel­dung.

Kosten, Zahlungs­fris­ten
Die Rech­nung für das gebuchte Bil­dungsange­bot erhal­ten die angemelde­ten Per­so­n­en in der Regel vor Beginn des Bil­dungsange­bots. Für die Ein­zahlung der Kosten des Bil­dungsange­bots und möglich­er weit­er­er Kosten muss der offizielle Ein­zahlungss­chein benutzt wer­den. Die Kosten für das Bil­dungsange­bot sind grund­sät­zlich vor Beginn fäl­lig, spätestens jedoch inner­halb der angegebe­nen Zahlungs­frist. Ein­sprachen gegen Rech­nun­gen sind innert 7 Tagen ab Erhalt der Rech­nung per Ein­schreiben an campus.swiss zu richt­en.

Bei mehrse­mes­tri­gen Ange­boten wer­den die Kosten in der Regel für die Dauer eines Semes­ters erhoben. Bei einem Ein­tritt nach Beginn der Weit­er­bil­dung sind die gesamten Kosten für das Bil­dungsange­bot bzw. Semes­ter geschuldet.

Es gilt eine Zahlungs­frist von 30 Tagen. Sind Teil­nehmende und Rech­nungsemp­fan­gende nicht iden­tisch, so haften Teil­nehmende gegenüber campus.swiss für sämtliche Forderun­gen sol­i­darisch mit den Rech­nungsemp­fan­gen­den.

Raten­zahlun­gen
Auf Wun­sch kön­nen Bil­dungs- respek­tive Semes­terge­bühren in 3 Rat­en bezahlt wer­den. Raten­zahlun­gen müssen bei der Anmel­dung ein­ma­lig über das Anmelde­for­mu­lar beantragt wer­den. Es wird eine Gebühr von CHF 60.- ver­rech­net, welche zu gle­ichen Teilen auf die Rat­en verteilt wird. Für Bil­dungskosten unter CHF 1‘000.- sowie für Lehrmit­tel, Prü­fungs­ge­bühren und weit­ere Dien­stleis­tun­gen sind keine Raten­zahlun­gen möglich. Die Rat­en sind in einem Abstand von 30 Tagen fäl­lig. Falls eine Rate nicht frist­gerecht bezahlt wird, wird der gesamte geschuldete Betrag gemah­nt. Alle Rat­en müssen vor Bil­dungsende bzw. Semes­terende beglichen sein. Andern­falls wer­den am Ende der Weit­er­bil­dung keine Zer­ti­fikate, Diplome, Zahlungs-bestä­ti­gun­gen, etc. aus­gestellt. Ein näch­stes Semes­ter kann nicht besucht wer­den.

Rabat­te
Mit­glieder von Swiss Mar­ket­ing erhal­ten eine Reduk­tion auf die Kosten für das gewählte Bil­dungsange­bot. Ein Rabatt kann dann in Anspruch genom­men wer­den, wenn die entsprechende, gültige Mit­glied­schaft bei der Anmel­dung angegeben wird. Die Mit­glied­schaft muss über die gesamte Aus­bil­dungs­dauer beste­hen.

Lehrmit­tel, Lehrun­ter­la­gen
Lehrmit­tel sind in der Regel nicht in den Kosten für das Bil­dungsange­bot inbe­grif­f­en. Anderen­falls wird dies im Rah­men der Auss­chrei­bung klar gekennze­ich­net. Ohne sep­a­rat­en Hin­weis sind sie somit geson­dert zu bezahlen. Die unge­fähren Kosten kön­nen der Auss­chrei­bung des jew­eili­gen Ange­bots ent­nom­men wer­den.

Weit­ere Lehrun­ter­la­gen, die im Rah­men unser­er Kom­pe­ten­z­plat­tform „my.campus.swiss“ abgegeben wer­den, sind fes­ter Bestandteil des jew­eili­gen Bil­dungsange­botes und kön­nen nicht einzeln bezo­gen oder retourniert wer­den. Diese sind im Preis inbe­grif­f­en, sofern nicht ander­weit­ig aus­gewiesen.

Bei Spezialver­anstal­tun­gen kön­nen Kosten für Exkur­sio­nen, Hotelüber­nach­tun­gen etc. anfall­en. Ohne sep­a­rat­en Hin­weis sind diese nicht im Kur­spreis inbe­grif­f­en und geson­dert zu bezahlen. Die unge­fähren Kosten kön­nen der jew­eili­gen Auss­chrei­bung ent­nom­men wer­den.

Prü­fungs­ge­bühren
Gebühren für Zer­ti­fikat­sprü­fun­gen erfol­gen gem. Prü­fung­sor­d­nung.
Falls für interne Prü­fun­gen zusät­zliche Kosten anfall­en, sind diese in der Auss­chrei­bung des jew­eili­gen Ange­bots erwäh­nt. Wieder­hol­un­gen von inter­nen Prü­fun­gen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Prü­fungs­ge­bühren sind vor dem angekündigten Prü­fung­ster­min zur Zahlung fäl­lig.

Preisan­pas­sun­gen
Preisan­pas­sun­gen in laufend­en Ange­boten auf­grund wichtiger Gründe oder behördlich­er Anord­nung bleiben vor­be­hal­ten.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird in der Regel eine Mah­nge­bühr belastet. Fol­gende Beträge sind geschuldet:
Zahlungserin­nerung: keine
Mah­nung: CHF 30.00
Let­zte Mah­nung: CHF 30.00 (zusät­zlich)

Der offene Rech­nungs­be­trag (inkl. Mah­nge­bühren und Zin­sen) kann jed­erzeit an eine Drittpartei zum Inkas­so übergeben wer­den. Die Kosten bei Über­gabe an einen Inkas­so­di­en­stleis­ter gehen vol­lum­fänglich zu Las­ten der Teil­nehmenden bzw. Rech­nungsemp­fan­gen­den.

Ver­tragsauflö­sung durch die Campus.swiss
Aus wichtigem Grund (z.B. Nicht­bezahlung von Rech­nun­gen trotz Mah­nung, Störung des Unter­richts trotz schriftlich­er Abmah­nung, grobes Fehlver­hal­ten der teil­nehmenden Per­son) behält sich die campus.swiss vor, eine:n Teilnehmer:in auszuschliessen und den Ver­trag per sofort aufzulösen. Die Aus­bil­dungs-/Se­mes­terge­bühr für das entsprechende Bil­dungsange­bot ist in diesem Fall trotz­dem geschuldet.

Bestä­ti­gun­gen
Am Ende eines Bil­dungsange­bots stellt die campus.swiss je nach Ange­bot eine Bestä­ti­gung über den Besuch oder das Erbrin­gen ein­er bes­timmten Leis­tung aus. Die genauen Regelun­gen sind vom gewählten Bil­dungsange­bot abhängig.

Daten­schutz
Mit der Anmel­dung erk­lären sich die Teil­nehmenden ein­ver­standen, dass campus.swiss oder eine andere Gesellschaft der SWISS MARKETING (SMC) die Dat­en (Perso­nendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsin­for­ma­tio­nen, etc.) für Admin­is­tra­tion, Mar­ket­ing, Wer­bung etc. spe­ich­ern, ver­ar­beit­en und ver­wen­den kann. Adres­sangaben kön­nen im Rah­men der Organ­i­sa­tion (z.B. als Klassen­liste) veröf­fentlicht und im Rah­men des Schul­be­triebs (z.B. für Bücherbestel­lun­gen) und für offizielle Sta­tis­tiken (z.B. SFBI, EMC, etc.) weit­ergegeben wer­den. Die Teil­nehmenden haben jed­erzeit das Recht, Wer­bung von campus.swiss oder ein­er anderen Gesellschaft der SWISS MARKETING (SMC) zu wieder­rufen bzw. abzulehnen. Die Teil­nehmenden erk­lären sich weit­er damit ein­ver­standen, dass campus.swiss in Schu­lungsräu­men und an Ver­anstal­tun­gen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vor­na­men im Inter­net und ins­beson­dere in sozialen Medi­en während der Dauer des Bil­dungsver­trags und fünf Jahre darüber hin­aus zweck­ge­bun­den und ent­schädigungslos ver­wen­den darf. Bezüglich des Umgangs mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­weisen wir auf die Daten­schutzerk­lärung auf unser­er Web­seite.

Haf­tung und Ver­sicherung
campus.swiss und die von ihr beauf­tragten Per­so­n­en haften nicht für Schä­den, die aus durch sie organ­isierte Ver­anstal­tun­gen und Zer­ti­fizierun­gen entste­hen kön­nen.
Teil­nehmende sind für eine aus­re­ichende Ver­sicherungs­deck­ung ver­ant­wortlich. Das Benutzen der Anla­gen der campus.swiss (eigene, zugemietete und solche von Part­nern) erfol­gt auf eigene Gefahr. Für Dieb­stahl und Ver­lust von Gegen­stän­den kann campus.swiss nicht haft­bar gemacht wer­den.

Teil­nehmende sind verpflichtet, in den durch campus.swiss organ­isierten Räum­lichkeit­en die jew­eils aktuellen behördlichen Weisun­gen (z.B. Hygien­eregeln) sowie die Weisun­gen der campus.swiss einzuhal­ten. Der Besuch der Räum­lichkeit­en ist unter­sagt für Teil­nehmende mit Krankheitssymp­tomen, bei Ver­dacht auf Ansteck­ung mit über­trag­baren Krankheit­ser­regern und/oder ein­er (behördlich oder selb­st) verord­neten Quar­an­täne. Das Ansteck­ungsrisiko kann selb­st bei Ein­hal­tung der Hygien­eregeln nicht vol­lum­fänglich aus­geschlossen wer­den. campus.swiss schliesst jede dies­bezügliche Haf­tung aus.

ABG-Änderun­gen
Die AGB kann jed­erzeit geän­dert wer­den. Die Teil­nehmenden wer­den per E‑Mail oder Inter­net­plat­tform über AGB-Änderun­gen informiert. Erheben sie nicht innert 30 Tagen Wider­spruch, gel­ten die neuen AGB als genehmigt.

Sal­va­torische Klausel
Sollte eine Bes­tim­mung dieser AGB unwirk­sam oder unvoll­ständig sein oder sollte die Erfül­lung unmöglich wer­den, so wer­den dadurch die Wirk­samkeit der übri­gen Teile nicht beein­trächtigt. In einem solchen Fall ist die unwirk­same Bes­tim­mung durch eine zuläs­sig wirk­same Bes­tim­mung zu erset­zen, durch die der beab­sichtigte Ver­tragszweck in rechtlich zuläs­siger Weise erre­icht wer­den kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am näch­sten kommt. Gle­ich­es gilt im Falle ein­er Lücke.

Ver­trags­be­standteile und Schluss­bes­tim­mungen
Diese AGB sowie die auf das Bil­dungsange­bot anwend­bare Wegleitung, Prü­fung­sor­d­nung sowie son­stige Regle­mente und Ord­nun­gen und die am jew­eili­gen Stan­dort gel­tende Hau­sor­d­nung bilden in der jew­eils aktuellen Fas­sung einen inte­gri­erten Bestandteil des Ver­trages. Die in diesen Doku­menten enthal­te­nen Regelun­gen gehen im Falle von allfäl­li­gen Wieder­sprüchen den AGB vor. Im Übri­gen gel­ten die Vorschriften des schweiz­erischen Oblig­a­tio­nen­rechts (OR). Es gilt schweiz­erisches Recht. Gerichts­stand ist Zürich. campus.swiss hat das Recht, Teil­nehmende an deren Wohn­sitz einzuk­la­gen.