Allgemeine Geschäftsbedingungen der campus.swiss ag
Gültig ab 01.Dezember 2023
Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen campus.swiss ag („campus.swiss“), einem Unternehmen der SWISS MARKETING (SMC), und den Teilnehmenden. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten und finden auf alle Vertragsbeziehungen Anwendung.
Anmeldungen
Anmeldungen erfolgen online über das digitale Anmeldeformular auf www.campus.swiss und sind verbindlich. Bei Prüfungsanmeldungen sind die gesetzten Anmeldefristen gem. Prüfungsausschreibung bindend.
Die Anmeldung gilt für die gesamte Bildungsdauer und die gesamten Bildungskosten. Die Teilnehmendenzahl pro Bildungsangebot ist begrenzt. Im Falle einer Prüfungsanmeldung gilt die Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlage gemäss Prüfungsordnung.
Die Anmeldungen werden bestätigt und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnehmende haben die Anmelde-bestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unmittelbar zu melden.
campus.swiss behält sich bei Bedarf vor, mit Eignungsabklärungen festzustellen, ob die Teilnehmenden die nötigen Voraussetzungen für das gewählte Angebot erfüllen. Bei Prüfungsanmeldungen sind die im Zusammenhand mit der Zulassung vorgegebenen Unterladen und Informationen gem. Prüfungsordnung einzureichen.
Durchführung, Absagen
Aus organisatorischen Gründen behält sich campus.swiss vor, Ausbildungsangebote zeitlich zu verschieben, oder zusammenzulegen, inhaltlich anzupassen, den Durchführungsort zu ändern oder bei prozentualer Rückerstattung der Bildungskosten zu kürzen. Der Unterricht findet im Fernunterricht, in den Räumlichkeiten der campus.swiss oder in Räumlichkeiten von Partnern statt. Bei Änderungen und Verschiebungen werden die angemeldeten Personen rechtzeitig informiert. Online-Unterrichte werden aufgezeichnet. Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich im Einverständnis von campus.swiss zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung für benötigte Infrastruktur/Hilfsmittel (z.B. Laptop, Kamera, Headset, etc.) obliegt bei den Teilnehmenden. Diese wird im Rahmen der Angebotsausschreibungen jeweils aufgeführt.
Fällt eine Kursleitung aus, kann campus.swiss einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. campus.swiss behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann, z.B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe. campus.swiss behält sich weiter vor aufgrund ungenügender Teilnehmendenzahlen und anderer, von campus.swiss nicht zu vertretender Gründe, ein Bildungsangebot absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch die campus.swiss oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Die Erstattung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, wird wegbedungen. Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Aufgrund von versäumten Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von Kosten.
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg können Teilnehmende keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Gebühren.
Rücktritt, Abmeldungen
Innert 5 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss kann bei Bildungsangeboten die Anmeldung ohne Kostenfolge und ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief widerrufen werden (als Eingangsdatum gilt der Poststempel). Ein Wiederruf ist jedoch nur zulässig, sofern dieser bis 30 Tage vor Bildungsbeginn (erster Unterrichtstag) eines Bildungsangebotes bei campus.swiss eintrifft.
Abmeldungen sind schriftlich via Einschreiben an campus.swiss zu richten. Bei Abmeldungen, die mehr als 30 Tage vor Bildungsbeginn bei uns eintreffen (als Eingangsdatum gilt der Poststempel), verrechnen wir eine Bearbeitungs- bzw. Rücktrittsgebühr von CHF 250.-. In den letzten 30 Tagen vor Bildungsbeginn ist ein Widerruf bzw. eine Abmeldung grundsätzlich ausgeschlossen und es werden die gesamten Bildungskosten fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten eine:n Ersatzteilnehmer:in. Im Falle von mehrsemestrigen Bildungsangeboten werden die gesamten Kosten für die erste Periode (z.B. Semester) fällig. Ein Rücktritt von Zertifikatsprüfungen erfolgt gem. Prüfungsordnung.
Rücktritte nach Bildungsbeginn sind nicht möglich, sofern das Bildungsangebot nicht über mehrere Semester andauert. Die Kosten für das Bildungsangebot werden in diesem Fall nicht zurückerstattet, bzw. sind zur Zahlung fällig. Ein Rücktritt aus einem mehrsemestrigen Bildungsangebot kann per Ende eines Semesters erfolgen. Er muss mit eingeschriebenem Brief (als Eingangsdatum gilt der Poststempel) mindestens 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet. Bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund können besondere Regelungen gelten.
campus.swiss behält sich vor, Forderungen von Dritten (z.B. Übernachtung, Verpflegung, Reise, Lizenzen für LMS, E‑Books, etc.) zuzüglich zur Rücktrittsgebühr zu verrechnen. Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen. Das Nichtbezahlen von Bildungs‑, Prüfungs- oder Zertifizierungskosten gilt nicht als Abmeldung.
Kosten, Zahlungsfristen
Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten die angemeldeten Personen in der Regel vor Beginn des Bildungsangebots. Für die Einzahlung der Kosten des Bildungsangebots und möglicher weiterer Kosten muss der offizielle Einzahlungsschein benutzt werden. Die Kosten für das Bildungsangebot sind grundsätzlich vor Beginn fällig, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Einsprachen gegen Rechnungen sind innert 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung per Einschreiben an campus.swiss zu richten.
Bei mehrsemestrigen Angeboten werden die Kosten in der Regel für die Dauer eines Semesters erhoben. Bei einem Eintritt nach Beginn der Weiterbildung sind die gesamten Kosten für das Bildungsangebot bzw. Semester geschuldet.
Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Sind Teilnehmende und Rechnungsempfangende nicht identisch, so haften Teilnehmende gegenüber campus.swiss für sämtliche Forderungen solidarisch mit den Rechnungsempfangenden.
Ratenzahlungen
Auf Wunsch können Bildungs- respektive Semestergebühren in 3 Raten bezahlt werden. Ratenzahlungen müssen bei der Anmeldung einmalig über das Anmeldeformular beantragt werden. Es wird eine Gebühr von CHF 60.- verrechnet, welche zu gleichen Teilen auf die Raten verteilt wird. Für Bildungskosten unter CHF 1‘000.- sowie für Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere Dienstleistungen sind keine Ratenzahlungen möglich. Die Raten sind in einem Abstand von 30 Tagen fällig. Falls eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird, wird der gesamte geschuldete Betrag gemahnt. Alle Raten müssen vor Bildungsende bzw. Semesterende beglichen sein. Andernfalls werden am Ende der Weiterbildung keine Zertifikate, Diplome, Zahlungs-bestätigungen, etc. ausgestellt. Ein nächstes Semester kann nicht besucht werden.
Rabatte
Mitglieder von Swiss Marketing erhalten eine Reduktion auf die Kosten für das gewählte Bildungsangebot. Ein Rabatt kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechende, gültige Mitgliedschaft bei der Anmeldung angegeben wird. Die Mitgliedschaft muss über die gesamte Ausbildungsdauer bestehen.
Lehrmittel, Lehrunterlagen
Lehrmittel sind in der Regel nicht in den Kosten für das Bildungsangebot inbegriffen. Anderenfalls wird dies im Rahmen der Ausschreibung klar gekennzeichnet. Ohne separaten Hinweis sind sie somit gesondert zu bezahlen. Die ungefähren Kosten können der Ausschreibung des jeweiligen Angebots entnommen werden.
Weitere Lehrunterlagen, die im Rahmen unserer Kompetenzplattform „my.campus.swiss“ abgegeben werden, sind fester Bestandteil des jeweiligen Bildungsangebotes und können nicht einzeln bezogen oder retourniert werden. Diese sind im Preis inbegriffen, sofern nicht anderweitig ausgewiesen.
Bei Spezialveranstaltungen können Kosten für Exkursionen, Hotelübernachtungen etc. anfallen. Ohne separaten Hinweis sind diese nicht im Kurspreis inbegriffen und gesondert zu bezahlen. Die ungefähren Kosten können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.
Prüfungsgebühren
Gebühren für Zertifikatsprüfungen erfolgen gem. Prüfungsordnung.
Falls für interne Prüfungen zusätzliche Kosten anfallen, sind diese in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots erwähnt. Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Prüfungsgebühren sind vor dem angekündigten Prüfungstermin zur Zahlung fällig.
Preisanpassungen
Preisanpassungen in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird in der Regel eine Mahngebühr belastet. Folgende Beträge sind geschuldet:
Zahlungserinnerung: keine
Mahnung: CHF 30.00
Letzte Mahnung: CHF 30.00 (zusätzlich)
Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Mahngebühren und Zinsen) kann jederzeit an eine Drittpartei zum Inkasso übergeben werden. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister gehen vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden bzw. Rechnungsempfangenden.
Vertragsauflösung durch die Campus.swiss
Aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung, Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Abmahnung, grobes Fehlverhalten der teilnehmenden Person) behält sich die campus.swiss vor, eine:n Teilnehmer:in auszuschliessen und den Vertrag per sofort aufzulösen. Die Ausbildungs-/Semestergebühr für das entsprechende Bildungsangebot ist in diesem Fall trotzdem geschuldet.
Bestätigungen
Am Ende eines Bildungsangebots stellt die campus.swiss je nach Angebot eine Bestätigung über den Besuch oder das Erbringen einer bestimmten Leistung aus. Die genauen Regelungen sind vom gewählten Bildungsangebot abhängig.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass campus.swiss oder eine andere Gesellschaft der SWISS MARKETING (SMC) die Daten (Personendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsinformationen, etc.) für Administration, Marketing, Werbung etc. speichern, verarbeiten und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Organisation (z.B. als Klassenliste) veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebs (z.B. für Bücherbestellungen) und für offizielle Statistiken (z.B. SFBI, EMC, etc.) weitergegeben werden. Die Teilnehmenden haben jederzeit das Recht, Werbung von campus.swiss oder einer anderen Gesellschaft der SWISS MARKETING (SMC) zu wiederrufen bzw. abzulehnen. Die Teilnehmenden erklären sich weiter damit einverstanden, dass campus.swiss in Schulungsräumen und an Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet und insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus zweckgebunden und entschädigungslos verwenden darf. Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Haftung und Versicherung
campus.swiss und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die aus durch sie organisierte Veranstaltungen und Zertifizierungen entstehen können.
Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der campus.swiss (eigene, zugemietete und solche von Partnern) erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann campus.swiss nicht haftbar gemacht werden.
Teilnehmende sind verpflichtet, in den durch campus.swiss organisierten Räumlichkeiten die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen der campus.swiss einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. campus.swiss schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
ABG-Änderungen
Die AGB kann jederzeit geändert werden. Die Teilnehmenden werden per E‑Mail oder Internetplattform über AGB-Änderungen informiert. Erheben sie nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Vertragsbestandteile und Schlussbestimmungen
Diese AGB sowie die auf das Bildungsangebot anwendbare Wegleitung, Prüfungsordnung sowie sonstige Reglemente und Ordnungen und die am jeweiligen Standort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung einen integrierten Bestandteil des Vertrages. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Wiedersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich. campus.swiss hat das Recht, Teilnehmende an deren Wohnsitz einzuklagen.